1. Preisangebot
Die Preisangebote werden in Euros abgegeben; sie sind,
wenn nicht anders erwaehnt, Preise, die keine Mehrwertsteuer
enthalten.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung (Nettopreis zuzueglich der jeweils gueltigen
Mehrwertsteuer) wird 15 Tage vor der ersten Sendung ausgestellt.
50% der vereinbarten Zahlung haben 2 Tage vor Ausstrahlung
zu erfolgen. Die restlichen 50% nach der Haelfte der ausgestrahlten
Sendungen. Ein Skontoabzug ist auch bei fristgerechtem Zahlungseingang
ausgeschlossen.
Bei Jahresvertraegen wird monatliche
Zahlung vereinbart, die jeweils bis zum 28. eines Monats
faellig ist Bei Vertragsabschluss ist eine Monatszahlung,
sowie ein Depositum in Hoehe eines Monatsbeitrages zu leisten.
Fuer die Produktion eines Spots in Betacam
SP Qualitaet durch den Auftragnehmer werden die Kosten hierfuer
gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind nach Anfall zu
erstatten und sofort faellig. Verguetungen und Nebenkosten
sind Nettobetraege, die zuzueglich Mehrwertsteuer zu entrichten
sind. Hierzu gehoeren Entwuerfe, Proben, Muster etc.
Bei Zahlungsverzug steht dem Auftragnehmer
das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen, auch
noch nicht faelligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen
hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit an den
laufenden Auftraegen des Auftraggebers einzustellen.
3. Lieferumfang
Es werden nur die vorab abgenommenen Spots in Betacam
SP Qualitaet gesendet. Verlangt der Auftraggeber nach der
Auftragsbestaetigung Aenderungen des Auftrages, welche die
Sendedauer beeinflussen, so beginnt ein neuer Lieferumfang.
Fuer den Auftragnehmer besteht im Rahmen
des Auftrages Gestaltungsfreiheit, sofern keine eindeutigen
Vorgaben vorliegen.
Fernmuendliche oder muendlich aufgegebene
Aenderungen beduerfen der schriftlichen Bestaetigung.
Bei Aenderung nach Fertigstellung gehen
alle Spesen und Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
4. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Ausstrahlung der
Sendung zulaessig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Ueberpruefung
der gelieferten Daten besteht unabhaengig davon.
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Der
Auftragnehmer haftet nicht fuer vom Auftraggeber uebersehene
Fehler. 5. Haftung
Eine Haftung fuer die wettbewerbsrechtliche Zulaessigkeit
der ueberlassenen Daten wird vom Auftragnehmer ausgeschlossen;
gleiches gilt fuer deren Schutzfaehigkeit.
Der Auftraggeber uebernimmt mit der Genehmigung
der Arbeiten die Verantwortung fuer die Richtigkeit der ueberlassenen
Daten.
Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung
des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf
dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht fuer die
Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
Fuer fremde Reproduktionen, Manuskripte
und andere Gegenstaende, die nach Erledigung des Auftrages
vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, uebernimmt
der Auftragnehmer keine Haftung.
6. Urheberrecht
Die dem Auftragnehmer ueberlassenen Vorlagen (z.B. Texte,
Fotos, Video-Cassetten, etc.) werden unter der Voraussetzung
verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt
ist.
Fuer die Pruefung des Rechts der Vervielfaeltigung
und Ausstrahlung ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfaeltigung in jeglichem
Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an Skizzen, Entwuerfen,
Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich
ausdruecklicher anderweitiger Regelung, bei dem Auftragnehmer.
Reproduktionen bleiben Eigentum des Auftragnehmers,
es sei denn, dass sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
7. Erfuellungsort und Gerichtsstand
fuer alle aus dem Vertragsverhaeltnis enstehenden Ansprueche
und Rechtsstreitigkeiten einschliesslich Urkundenprozesse
ist der Sitz des Auftragnehmers.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen
laesst die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen,
die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie
moeglich verwirklicht.
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